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Bestellungen von Brennholz für die Saison 2025/2026 sind ab sofort und bis zum 31.01.2026 möglich!

Das Wichtigste in Kürze: Brennholzanfragen können ab sofort und bis zum 31.01.2026
gerne online unter https://www.wald.rlp.de/forstamt-boppard/angebote/brennholz abgeben
werden. Wie das genau geht, erfahren Sie weiter unten!
Pro Haushalt und Jahr können bis zu 7 Festmeter (≙ 10 Raummeter) angefragt werden.
Das Brennholz erhalten Sie, je nach Witterung, im Frühjahr/Sommer 2026, gefällt, entastet
und grob gestapelt am Wegesrand. Angeboten werden die sogenannten Brennholzpolter in
5 Raummeter (≙ 3,5 Festmeter) und 10 Raummeter (≙ 7 Festmeter).
Wenn Sie das Holz im Wald aufarbeiten, benötigen Sie den Nachweis über einen besuchten
Motorsägenkurs. Unabhängig davon ist die Vorlage eines Feuerstättennachweises
verpflichtend notwendig.

So läuft eine Brennholz-Bestellung ab

Bestellen können Sie das Brennholz über das Online-Formular des Forstamtes Boppard.
Wenn Sie online bestellen, erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung an die von
Ihnen angegebene E-Mailadresse. Bestellungen werden nur vom 01.09.2025 bis
31.01.2026
angenommen.
Dieser relativ kurze Zeitraum für Brennholzbestellungen hilft uns bei der Planung der
Fällarbeiten im Winter. Außerdem trägt er zur fairen Verteilung des Brennholzes bei.
Später eintreffende Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden!
Sie können folgende Mengen anfragen: Pro Haushalt und Jahr können bis zu 7 Festmeter.
Ein Festmeter entspricht 1,4 Raummetern oder Ster. Falls Sie Anregungen haben, können
Sie diese im Feld ,,Nachricht an uns“ mitgeteilt werden.
Bei der Bestellung wählen Sie bitte das Forstamt Boppard und das Forstrevier Sankt Goar
aus, zu dem unser Gemeindewald gehört.
Das bestellte Holz erhalten Sie im kommenden Frühjahr/Sommer als gepoltertes Holz
am Wegesrand. Das bedeutet, dass die Bäume bereits gefällt, entastet und am Wegesrand
grob gestapelt sind. Unser Förster weist Sie dann entsprechend ein.

Bitte beachten Sie: Bei sehr nasser Witterung können wir, um den Waldboden zu schonen,
das gefällte Holz nicht an den Weg rücken. Es kann daher sein, dass Sie Ihr Brennholz
daher etwas verzögert zugeteilt bekommen. Es wird kein Brennholz ausgeliefert.
Anschließend erhalten Sie Ihre Rechnung. Nachdem Sie diese beglichen haben, können
Sie damit beginnen, Ihr zugewiesenes Brennholz einzuschneiden und/oder abzufahren.
Bitte haben Sie dann die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (z. B. Überweisungsbeleg
oder Screenshot online-Banking) dabei.
Bitte beachten Sie: Das Holz ist frisch gefällt und durch den Baumsaft noch sehr nass. Es
brennt erst gut, wenn es mindestens ein, besser zwei Jahre, gesägt, gespalten und
aufgestapelt trocknen konnte. Das Lagern des Brennholzes im Gemeindewald ist nicht
gestattet. Daher ist das zugeteilte Holz zeitnah aufzuarbeiten und aus dem Wald
abzufahren.
Für die Aufarbeitung mit der Motorsäge benötigen Sie den Nachweis eines besuchten
Motorsägenkurses. Arbeiten Sie mit der Motorsäge nie alleine
und tragen Sie unbedingt
Ihre persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus: Helm mit Gesichts- und Gehörschutz,
Lederhandschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Wald und wünschen gutes Gelingen mit Ihrem
Brennholz!